Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung und Sucht

20220822 1320041 

Im Burgenlandkreis erhalten seit 20 Jahren Menschen mit seelischer Behinderung in der Tagesstätte Grüne Rose in Weißenfels Hilfeangebote als Eingliederungshilfe. Ursprünglich speziell für Menschen mit Suchterkrankung, insbesondere mit Alkoholabhängigkeit. Seit 2021 in Trägerschaft von Soziale Dienste Grüne Rose, wurden die Hilfeangebote auch für Menschen mit anderen seelischen Behinderungen erweitert. Tagesstätte ist ein teilstationäres Angebot, das bedeutet, die Klienten wohnen in der eigenen Häuslichkeit und erhalten in der Einrichtung montags bis freitags für sechs Stunden Hilfeangebote zur Gestaltung und Bewältigung des Alltags und der Gestaltung ihres Lebens.

Zielgruppe

Die Zielgruppe der Eingliederungshilfe in der Tagesstätte sind Menschen ab 18 Jahren mit einer seelischen Behinderung durch chronische psychische Erkrankungen oder einer Abhängigkeitserkrankung.  

Unsere Ziele

Die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft  haben zum  Ziel,

- die seelische Behinderung unserer Klienten zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten,
- den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
- die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglich und zu fördern,
- sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. 

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch der Tagesstätte ist die individuelle Hilfebedürftigkeit aufgrund der seelischen Behinderungen, etwa durch die Suchtkrankheit. Es muss eine wesentliche seelische Behinderung  vorliegen oder der Hilfesuchende ist von einer solchen Behinderung bedroht. Die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den zuständigen Sozialhilfeträger ist im Sozialhilferecht geregelt.

IMG 0072

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

So erfolgt die Aufnahme in der Tagesstätte:

Von Ihrem Arzt wurde die chronische psychische Erkrankung oder die Alkohol- oder Drogenabhängigkeit festgestellt. Sie haben den Wunsch die angebotenen Hilfen in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich nun vor Ort in der Tagesstätte. Wir beraten Sie unverbindlich, das heißt es entstehen Ihnen dafür keine Kosten. Im Beratungsgespräch erfahren Sie alles über die Antragstellung und wie wir Ihnen helfen können. Wenn Sie sich entschlossen haben, beantragen Sie die Hilfen bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt prüft unter Ihrer Mitwirkung den Antrag und Sie erhalten bei entsprechendem Hilfebedarf einen Bescheid über die Gewährung der Eingliederungshilfe.

 

20220822 132338120220822 132244

Langendorfer Straße 45 06667 Weißenfels 03443 336439 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Off Canvas sidebar is empty